Als Freiberufler oder Einzelunternehmer wollen Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren – nicht auf Steuererklärungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Finanzamtbriefe. Steuerkanzlei Dr. Rüsch übernimmt das für Sie: digital, klar und ohne unnötigen Aufwand.
Viele Selbstständige verlieren wertvolle Zeit mit Steuerthemen, die sie nicht interessieren und die trotzdem nicht vernachlässigt werden dürfen. Wir nehmen Ihnen genau das ab – mit klaren Prozessen, einem festen Ansprechpartner und einem digitalen Workflow, der sich in Ihren Alltag einfügt.
Selbstständige in Freiburg haben wenig Zeit für Steuerthemen – und genau deshalb übernehmen wir das Wesentliche. Von der EÜR bis zur Umsatzsteuer: vollständig, fristgerecht, digital.
Belege fotografieren, hochladen – fertig. Über das myDATEV Mandantenportal reichen Sie alles digital ein, sehen den Stand Ihrer Vorgänge und erhalten Ihre Auswertungen direkt im Portal. Kein Postversand, kein E-Mail-Chaos.
Einfach fotografieren und hochladen – jederzeit, von überall.
Ihre aktuellen Zahlen immer griffbereit im Portal.
Datenaustausch über die DATEV-Cloud, Made in Germany.
Unsere Mandanten sind Freiberufler und Einzelunternehmer aus Freiburg und Südbaden – in Berufen, bei denen steuerliche Sorgfalt zählt und Zeit kostbar ist:
Vereinbaren Sie jetzt Ihr kostenloses Erstgespräch – 30 Minuten, digital, unverbindlich. Oder lassen Sie sich direkt von Maximilian, unserem KI-Assistenten, durch das Onboarding führen.
Von der ersten Buchung bis zur fertigen Steuererklärung – hier finden Sie alle Bausteine, die Ihre steuerliche Betreuung vollständig machen.
Nein – klassische Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) sind von der Gewerbesteuer befreit. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt, klären wir im Erstgespräch.
Nicht zwingend – aber oft lohnt es sich. Gerade bei Wachstum, Umsatzsteuerpflicht oder dem Wechsel zur Regelbesteuerung entstehen schnell Fehler, die teuer werden. Wir zeigen Ihnen, wann der richtige Zeitpunkt für professionelle Begleitung ist.
Unkompliziert. Wir fordern die nötigen Unterlagen bei Ihrem bisherigen Berater an und koordinieren alles – Sie müssen sich um nichts kümmern.
Die Vergütung richtet sich nach dem Steuerberatervergütungsgesetz (StBVV) und dem tatsächlichen Aufwand. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Bedarf und nennen Ihnen eine konkrete Einschätzung.