FAQ · Steuerkanzlei Dr. Rüsch

FAQ Steuerberater Freiburg:
Ihre Fragen – klar und direkt beantwortet

Hier finden Sie Antworten auf allgemeine Fragen rund um Steuerberatung, Zusammenarbeit und typische Situationen. Für detaillierte Fragen zu einzelnen Leistungen oder Zielgruppen finden Sie die Antworten direkt auf den jeweiligen Unterseiten.

Zur Kanzlei & Zusammenarbeit

Für wen ist die Kanzlei Dr. Rüsch geeignet?

Wir betreuen GmbHs, Unternehmen, Selbstständige, Freiberufler und Gründer in Freiburg und Südbaden. Wenn Sie unsicher sind, ob wir passen – einfach ein Erstgespräch vereinbaren.

Wir starten mit einem kostenlosen 30-minütigen Erstgespräch – persönlich, per Videocall oder telefonisch. Alternativ können Sie sich direkt von unserem KI-Assistenten Maximilian durch das Onboarding führen lassen.

Ja. Durch unsere konsequent digitale Arbeitsweise betreuen wir Mandanten im gesamten Raum Südbaden – und bei Bedarf deutschlandweit.

Unkompliziert. Wir übernehmen die Kommunikation mit Ihrem bisherigen Berater und dem Finanzamt – der Wechsel läuft für Sie nahezu aufwandsfrei.

Für dringende Anfragen per Telefon, für alles andere über das myDATEV Portal oder per E-Mail. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktages.

Zu Kosten & Vergütung

Was kostet ein Steuerberater in Freiburg?

Die Vergütung richtet sich nach dem Steuerberatervergütungsgesetz (StBVV) und dem tatsächlichen Aufwand. Im Erstgespräch besprechen wir Ihren Bedarf und nennen Ihnen eine konkrete Einschätzung – transparent und ohne versteckte Kosten.

Für klar definierte Leistungspakete (z. B. EÜR + Einkommensteuererklärung für Freiberufler) sind Pauschalvereinbarungen möglich. Sprechen Sie uns darauf an.

Ja. Das erste 30-minütige Kennenlerngespräch ist für Sie vollständig kostenlos und unverbindlich.

Zu Steuern & lokalem Recht

Wie hoch ist die Gewerbesteuer in Freiburg?

Freiburg hat einen Gewerbesteuer-Hebesatz von 430 %. Das entspricht einer effektiven Gewerbesteuerbelastung von rund 15,05 %. Zusammen mit Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag ergibt sich für eine GmbH eine Gesamtbelastung von ca. 29–30 %.

Je nach Lage Ihres Unternehmens ist entweder das Finanzamt Freiburg-Stadt oder das Finanzamt Freiburg-Land zuständig. Wir klären die Zuständigkeit für Sie und übernehmen die gesamte Kommunikation.

Nein – klassische Freiberufler (z. B. Ärzte, Anwälte, Architekten) sind von der Gewerbesteuer befreit. Ob Ihre Tätigkeit als freiberuflich gilt, klären wir im Erstgespräch.

Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist eine vereinfachte Gewinnermittlung für Selbstständige und Freiberufler unterhalb bestimmter Umsatz- und Gewinngrenzen. Ab bestimmten Größen oder bei einer GmbH ist die doppelte Buchführung mit Bilanzierung gesetzlich vorgeschrieben. Wir prüfen, welche Methode für Sie gilt.

Zu digitalem Arbeiten & myDATEV

Wie funktioniert die digitale Zusammenarbeit?

Alle Belege, Lohndaten und Unterlagen tauschen wir über das myDATEV Mandantenportal aus – sicher, strukturiert und transparent. Sie sehen jederzeit, was eingereicht ist und was noch aussteht.

Nein. Das Portal ist intuitiv bedienbar – per Browser oder App. Wir führen Sie bei der Einrichtung persönlich ein.

Ja. Die myDATEV App ermöglicht es, Belege direkt per Kamera zu fotografieren und hochzuladen – ohne Scanner, ohne Postversand.

Maximilian ist unser KI-gestützter Assistent, der neue Mandanten rund um die Uhr durch das Onboarding führt, erste Fragen beantwortet und bei Bedarf einen Termin für ein persönliches Gespräch vermittelt.

Weitere Themen: Alle Antworten im Detail

Ihre Frage war nicht dabei?

Sprechen Sie uns direkt an – per Telefon, E-Mail oder über unseren KI-Assistenten Maximilian. Wir antworten schnell und konkret.